lfth Vereinbarte Renovierung ist gerichtlich wirks
Vereinbarte Renovierung ist gerichtlich wirksam
Neue Wohnung gefunden, die alte Bleibe gekündigt und nun der Tag der Schlüsselübergabe: hoffentlich geht alles gut. Wer mit seinem Vermieter am Tag der Wohnungsübergabe beiderseitig vereinbarte Klauseln und Regeln nicht beachtet, kann von der anderen Vertragspartei haftbar gemacht werden.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass eine vereinbarte Klausel zwischen Mieter und Vermieter zur Endrenovierung der Wohnung wirksam sein kann, wenn nichts anderes ausgemacht wird. (Az.: VIII ZR 71/08)
Im konkreten Fall mussten die Richter entscheiden, ob eine von Mieter und Vermieter gemeinsam getroffene Vereinbarung gültig ist, dass der Mieter die Wohnung endrenovieren muss, da er diese vom Vormieter ebenso renoviert übernommen hatte. Laut Deutschem Mieterbund in Berlin entschieden die Richter, dass die Vereinbarung rechtskr?ftig sei, da es sich um eine individuell ausgehandelte Abmachung handelte. Grunds?tzlich ist jedoch zu beachten, dass pauschale Endrenovierungsklauseln im Wohnungsübernahmeprotokoll oder Mietvertrag ungültig sind, so der Mieterbund. Dies ist der Fall, wenn sich die Formulierung darauf bezieht, dass Mieter beim Auszug immer und unabh?ngig von der Wohndauer zur Endrenovierung der alten Wohnung verpflichtet werden.
July 21st, 2010 at 5:48 pm
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