xwzd Ungültige Baugenehmigung- Baustopp für E.ON
Tuesday, April 6th, 2010Wie das Oberverwaltungsgericht Münster in der vergangenen Woche festgestellt hatte, seien Kühlturm und Kessel zu nah an einer Wohnsiedlung errichtet worden. Das Projekt versto?e gegen die nordrhein-westf?lische Landesplanung, und es l?ge keine gültige Baugenehmigung vor. Heute will der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) den sofortigen Baustopp beantragen. Wenn es ganz hart für e.on kommt, muss der Konzern die bereits fertigen Rohbauten abrei?en und das Grundstück renaturieren. Doch selbst wenn es nicht zum Abriss kommt, so wird sich zumindest die Inbetriebnahme deutlich verz?gern – sollte e.on vor Gericht gehen und dort Erfolg haben, wird es dennoch Monate oder gar Jahre dauern, bis die Bauarbeiten wieder aufgenommen werden k?nnen.
Vielleicht ist e.on nicht der einzige Leidtragende in der Geschichte – auch die Stadt Datteln k?nnte ?rger bekommen, denn sie ist nicht ganz unschuldig an der ungültigen Baugenehmigung. Ein Standort für das Kraftwerk war n?mlich genehmigt, doch der Platz schien nicht zu reichen. Also genehmigte die Stadt eben einmal die Entfernung einiger st?render B?ume und die Errichtung des Kohlekessels an dieser Stelle. Wenn e.on zu dem Schluss kommen sollte, dass eigentlich die Stadt an der ganzen Misere schuld ist und für den Schaden haften soll, k?nnte es für das 36.000 Einwohner-?rtchen unangenehm werden.
Im nordrhein-westf?lischen Datteln baut e.on ein riesiges Kraftwerk für 1,2 Milliarden Euro, weit über 1000 Menschen arbeiten jeden Tag an dem Mammutprojekt, das im Jahr 2011 in Betrieb genommen werden soll – so weit der Plan des Energiekonzerns. Doch jetzt droht die Katastrophe: Ein Baustopp steht an, m?glicherweise muss sogar alles wieder abgerissen werden.
Ungültige Baugenehmigung: Baustopp für E.ON-Kraftwerk
Immer lauter werden die Stimmen, die mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt fordern, immer mehr Menschen kehren den gro?en Versorgern den Rücken und wechseln. Davon ist auch e.on betroffen, doch der Konzern hat im Moment noch ein ganz anderes Problem: In Nordrhein-Westfalen k?nnte ein bereits im Bau befindliches Kohlekraftwerk demn?chst wieder abgerissen werden – denn die Baugenehmigung fehlt.
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Tuesday, April 6th, 2010Unleserliche Unterschrift ist rechtens
Dieser Vermieter h?tte wom?glich Arzt werden k?nnen: In einem verhandelten Fall am Kammergericht Berlin haben Richter entschieden, dass eine Unterschrift, egal wie unleserlich diese ist, gültig und damit bindend ist. (Az. 8 U 182/06)
Im konkreten Fall ging es um einen Mietvertrag, bei dem nur der Anfangsbuchstabe des Vermieters auf dem zu erahnen war – der Rest war schlichtweg dahin geschmiert. Aufgrund dessen wollte der Vertragspartner des Vermieters das Dokument anfechten, da der Schriftzug seiner Meinung nach ?nicht die Anforderungen an eine Unterschrift im Rechtssinne“ erfülle. Der Vermieter sah dies anders und stufte seine Unterschrift als identifizierbar ein.
Dieser Meinung folgte auch das Kammergericht. Die Richter entschieden, dass kein Zweifel bestehe, dass der Vertrag korrekt unterzeichnet wurde. So erkenne man deutlich den Anfangsbuchstaben des Vermieters und auch folgende Buchstaben k?nnten dem Namen zugeordnet werden. Laut dem Gericht sei die Lesbarkeit der Unterschrift nicht in erster Linie entscheidend, wenn ?charakteristische Merkmale vorhanden sind, bei denen es sich um die Wiedergabe eines Namens handelt”.
Obwohl Justitia bei Mietvertr?gen grunds?tzlich immer auf formale Korrektheit pocht: bei einer Unterschrift kann man nicht davon ausgehen, dass der Name des Unterzeichnenden komplett zu lesen und erkennbar ist.